Hygieneschutzkonzept Fußballabteilung
Tobias Pollinger, 11.03.2021
Präambel
Das plötzlich eintretende Ereignis der weltweiten Corona-Pandemie hat das aktive
Vereinsleben über Monate hinweg geradezu lahmgelegt. Dies war nicht nur ein
einschneidendes Erlebnis für die Vereine an sich, sondern hinterließ tiefe Spuren in unserer
Gesellschaft und unserem Zusammenleben.
Im Rahmen einer staatlichen Verordnung musste der Vereinsbetrieb bereits mehrfach
eingestellt werden. Diese Entscheidung der Staatsregierung ging mit weitreichenden
Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie einher und wurde auch durch den TSV München Milbertshofen e.V. uneingeschränkt mitgetragen. Der Verein wurde so seiner
gesellschaftlichen Verantwortung gerecht.
Nachdem die Infektionszahlen rückläufig waren und der Staat Lockerungen beschließen
konnte, entwickelte der zuständige Verband BLSV in Zusammenarbeit mit den Vereinen ein
Hygieneschutzkonzept im Rahmen der Wiederaufnahme des Sportbetriebs. Das Konzept des
Vereins ist an das Hygieneschutzkonzept des BLSV angelehnt und versetzt den TSV
München Milbertshofen in die Lage, seinen Betrieb unter Einhaltung von strengen Regeln nach und nach wieder aufzunehmen.
Das Hygieneschutzkonzept wird fortlaufend an die aktuellen Vorschriften und Entwicklungen
angepasst.
- Organisatorisches
- Durch offensive und transparente Gesprächsführung, Schulungen der FunktionärInnen, TrainerInnen, BetreuerInnen und Angestellten, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert
sind.
- Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs (ab 11.03.2021) werden FunktionärInnen, Angestellte, TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen, BetreuerInnen über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und ggf. durch den AL geschult.
- Sowohl die Aktualität, als auch die Einhaltung der Regelungen wird
regelmäßig durch die Jugendleitung überprüft. Bei Nichtbeachtung kann im Sinne des Hausrechts ein
Platzverweis für die fehlbare Person erfolgen. Im Wiederholungsfall kann ein Ausschluss der kompletten Trainingsgruppe durch das Präsidium erfolgen.
- Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
- Grundsätzlich gilt das Einhalten der AHA+A Regeln
- Kabinen und Duschen sind gesperrt.
- Auf dem Weg vom Vereinsgelände zum Trainingsplatz ist das Tragen einer
Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend.
- Jeglicher Körperkontakt vor, während und nach dem Training (z.B.
Begrüßung, Verabschiedung, Abklatschen etc.) ist untersagt.
- Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der
Sportanlage und die Teilnahme am Training/Wettkampf untersagt.
- Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, die Hände sorgfältig zu
waschen und diese ebenso regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende
Waschgelegenheiten ist gesorgt.
- In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und
Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese
direkt vom Nutzer bzw. vom Verantwortlichen (Trainer, Aufsichtsperson) zu desinfizieren.
- Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert. Bei Kindern übernimmt dies der zuständige Übungsleiter oder Betreuer.
- Unsere Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Probetraining von externen Teilnehmern ist bis auf weiteres nicht erlaubt. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert (Teilnehmerlisten). Die Größe der Trainingsgruppen orientiert sich an den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und ggf. dem Ort der Sportausübung.
- Trainingspausen müssen getrennt von anderen Trainingsgruppen erfolgen.
- Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe
betreten. Es gilt auch dort eine generelle Maskenpflicht.
- Während der Trainingseinheiten ist Eltern, Begleitpersonen und Besuchern lediglich der Aufenthalt am Parkplatz erlaubt. Auch am Parkplatz gelten die Maskenpflicht und Abstandsregeln!
Alle Kinder schaffen es selbständig vom Parkplatz bis zum Vereinsgelände und
nach dem Training auch wieder bis zum Parkplatz zurück, wo sie dann in
Empfang genommen werden können.
- Weisungen der Verantwortlichen ist Folge zu leisten!
- Zusätzliche Maßnahmen
- Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert (Teilnehmerlisten), um im
Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können.
- Nach Abschluss der Trainingseinheit ist das Vereinsgelände zügig zu verlassen.
- Reiserückkehrer / Corona-Test
- Mitglieder, SportlerInnen, TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen und
BetreuerInnen, welche sich in einem von der Bundesregierung ausgewiesenen aus- oder inländischen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen vor Trainings- oder Wettkampfteilnahme mindestens 10 Tage vom Sportbetrieb fernbleiben ("Vereins"-Quarantäne) und danach einen negativen Corona-Test vorweisen.
- Sonstiges / Hausrecht
- Die Abteilungsleitung behält sich Einzelfallentscheidungen und kurzfristige
Änderungen vor, insofern diese durch das Präsidium genehmigt oder vorgegeben wurden.
- Zur Durchsetzung der hier aufgeführten Regelungen sind alle Funktionäre und
Bevollmächtigte (z.B. Trainer) befugt, das Hausrecht stellvertretend für das
Präsidium auszuüben. Ggf. erfolgt zur Durchsetzung eine Hinzuziehung des Platzwartes
oder von Ordnern. Wurde das Hausrecht durchgesetzt, informiert der Ausführende sofort den Abteilungsleiter.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Pollinger
Abteilungsleiter/Jugendleiter
Fußballabteilung TSV München Milbertshofen e.V.
Tel: 0163 / 6085223