Aktuelle Entscheidung der Stadt zur BSA
Pressestelle Mil Fußball, 16.04.2013
Bezirkssportanlage Hans-Denzinger-Str. 6
Auflösung des Tennenplatzes und Errichtung eines
Rasenplatzes und Installation einer Flutlichtanlage
Empfehlung Nr. 08-14 / E01446 der Bürgerversammlung
des Stadtbezirkes 11 Milbertshofen - Am Hart
am 24.07.2012
Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 11302
Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport des Stadtrates vom 06.03.2013
(SB)
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
In der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen – Am Hart vom
24.07.2012 wurde eine Empfehlung beschlossen, die darauf abzielt, auf der städtischen
Sportanlage Hans-Denzinger-Str. 6 zum einen den bestehenden Tennenplatz durch einen
Kunstrasenplatz zu ersetzen und zum anderen das Rasenhauptspielfeld mit einer Flutlichtanlage
auszustatten. Begründet wird die Empfehlung im Wesentlichen damit, dass
sich der Tennenplatz, der als einziger Platz dieser Sportanlage über eine Flutlichtanlage
verfügt und vor allem im Frühjahr und Herbst nach Einbruch der Dämmerung die einzige
Möglichkeit für den Trainingsbetrieb der Fußballmannschaften bietet, in einem schlechten
Zustand befindet.
Das Referat für Bildung und Sport hat diese Empfehlung zusammen mit dem Baureferat
geprüft und kommt zu Folgendem Ergebnis:
1. Ausstattung des Rasenhauptspielfeldes mit einer Flutlichtanlage
Die Ausstattung von Naturrasenplätzen auf städtischen Sportanlagen mit einer Flutlichtanlage
wird grundsätzlich sehr kritisch gesehen und nur in Ausnahmefällen umgesetzt.
Beispielsweise dann, wenn auf einer Sportanlage nur ein Platz vorhanden ist und
ansonsten während der Wintermonate in den Abendstunden kein Sportbetrieb möglich
wäre.
Der Grund dafür ist, dass Naturrasenplätze, die mit einer Flutlichtanlage ausgestattet
sind, erfahrungsgemäß auch bei schlechter Witterung intensiver genutzt werden, als es
der Platzbelag zulässt. Die Folge sind Schäden am Rasenbelag, die zum einen zu
höheren Bauunterhaltskosten und zum anderen zu häufigeren und längeren Platzsperrungen
wegen Sanierungsarbeiten führen.
Referat für
Bildung und Sport
Sportamt
RBS-SPA-B2
Telefon: 0 233-83721
Telefax: 0 233-83750
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Der Wunsch, den Fußballmannschaften möglichst ganzjährig den Spiel- und Trainingsbetrieb
zu ermöglichen, wird diese Lösung also nicht gerecht.
2. Ersatz des Tennenplatzes durch einen Kunstrasenplatz
Es ist richtig, dass der Tennenplatz der städtischen Sportanlage Hans-Denzinger-Str. 6
sanierungsbedürftig ist.
Im Infrastrukturprogramm Sport in München, das der Stadtrat am 10. / 24.10.2012
beschlossen hat, ist in Teil 1 „Städtische Baumaßnahmen“ der Ersatz des Tennenplatzes
durch einen Natur- oder Kunstrasenplatz bereits vorgemerkt. Diese Maßnahme weist
jedoch nicht die Dringlichkeit anderer städtischer Sportbaumaßnahmen auf und steht
daher in den nächsten Jahren noch nicht zur Realisierung an.
Dennoch ist es das Ziel des Referates für Bildung und Sport, dem TSV Milbertshofen
e. V., der der Hauptnutzer der städtischen Sportanlage Hans-Denzinger-Str. 6 ist, möglichst
ganzjährig einen adäquaten Spiel- und Trainingsbetrieb zu ermöglichen. Das
Referat für Bildung und Sport hat daher mit dem Baureferat vereinbart, den Tennenplatz
2013 aus Bauunterhaltsmitteln zu sanieren, damit der Platz auch die nächsten ca. fünf
Jahre noch für den Sportbetrieb genutzt werden kann. Dem Verein stehen nach Abschluss
der Sanierungsmaßnahmen wieder drei Plätze für seine derzeit 20 Mannschaften
(davon 19 Kinder- und Jugendmannschaften) zur Verfügung; dies stellt eine sehr ausgewogene
Belegungsdichte dar.
Mittelfristig soll der Tennenplatz dann - abhängig von der Nutzungsintensität der Sportanlage
- durch einen Naturrasen- oder einen Kunstrasenplatz ersetzt werden.
3. Mitzeichnungen und Zuleitungen
Die Beschlussvorlage wurde mit dem Baureferat und der Stadtkämmerei abgestimmt.
Der Bezirksausschuss des 11. Stadtbezirkes wurde satzungsgemäß angehört.
Die Stellungnahme lag zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht vor und wird in der
Sitzung bekannt gegeben.
Der Korreferentin, Frau Stadträtin Birgt Volk, und der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin
Verena Dietl, wurde ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet.
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II. Antrag des Referenten
Der Ausschuss für Bildung und Sport beschließt:
1. Der Empfehlung Nr. 08-14 / E 01446 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes
Milbertshofen – Am Hart vom 24.07.2012, das Rasenhauptspielfeld der städtischen
Sportanlage Hans-Denzinger-Str. 6 mit einer Flutlichtanlage auszustatten, wird aus
den im Vortrag genannten Gründen nicht entsprochen.
2. Der Empfehlung Nr. 08-14 / E 01446 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes
Milbertshofen – Am Hart vom 24.07.2012, den Tennenplatz der städtischen Sportanlage
Hans-Denzinger-Str. 6 durch einen Natur- oder Kunstrasenplatz zu ersetzen
wird dahingehend entsprochen, dass diese Maßnahme in der Prioritätenliste des
Infrastrukturprogrammes Sport in München Teil 1 „Städtische Baumaßnahmen“
vorgemerkt ist und mittelfristig umgesetzt werden soll.
3. Das Baureferat wird gebeten, 2013 den Tennenplatz der städtischen Sportanlage
Hans-Denzinger-Str. 6 zu sanieren. Ziel ist es, die Nutzbarkeit des Platzes noch
weitere ca. fünf Jahre sicherzustellen und dann den Platz durch einen Natur- oder
Kunstrasenplatz zu ersetzen.
4. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 01446 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes
Milbertshofen – Am Hart vom 24.07.2012 ist hiermit satzungsgemäß behandelt.
5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Die Vorsitzende Der Referent
Christine Strobl Rainer Schweppe
2. Bürgermeisterin Stadtschulrat
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IV. Abdruck von I. mit III.
über den Stenografischen Sitzungsdienst
an das Direktorium - Dokumentationsstelle
an die Stadtkämmerei (2x)
an das Revisionsamt
z. K.
V. Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport - Sportamt
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
2. An das Referat für Bildung und Sport – Sportamt, S PA/B13
An B ezirksausschuss 11 Milbertshofen – Am Hart (4x)
An d as Baureferat – Gartenbau – G1, G2, G3
z. K.
Datum:
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Quelle:Referat für Bildung und Sport